Zahnaufhellung mit sanftem Bleaching für weiße, strahlende Zähne

Unter Bleaching versteht man das Aufhellen der Zähne. Von Natur aus sind Zähne nicht reinweiß und mit der Zeit nimmt der Zahnschmelz Farbpartikel an, beispielsweise durch Kaffee, Tee, Rotwein oder auch durch das Rauchen. Diesen Verfärbungen kann eine Zahnaufhellung entgegenwirken. Dadurch kann das Weiß der Zähne um mehrere Nuancen verbessert werden. Eine Behandlung kann sowohl der Zahnarzt durchführen, wie auch der Patient selbst. Mit geeigneten Schienen ist dies direkt zuhause möglich.

Die Zahnaufhellung ist nicht für jeden geeignet

Der Traum von weißen Zähnen und einem strahlenden Lächeln haben viele, doch nicht für jeden ist das Bleaching auch geeignet. Menschen, die große Füllungen oder künstliche Zähne haben, deren Zahnschmelz Beschädigungen aufweist oder deren Zahnnerven sehr nah an der Zahnoberfläche liegen, sollten auf das Bleaching verzichten. Ebenso Schwangere und Träger von Zahnspangen.

Da beim Bleaching die Zähne anfälliger für Wärme, Kälte, Saures und Süßes werden können, sollten auch diejenigen darauf verzichten, die bereits über schmerzempfindliche Zähne klagen.

Bleaching – beim Arzt oder zuhause?

Man unterscheidet zwei verschiedene Methoden der Zahnaufhellung. Das „in office bleaching“ und das „home bleaching“. Bei beiden Methoden muss vor der Behandlung eine professionelle Zahnreinigung stattfinden. Kümmert sich der Zahnarzt um die Zahnaufhellung, erhalten die Zähne ein hoch konzentriertes Bleichmittel, das bis zu einer halben Stunde einwirken muss. Möchte der Patient seine Zähne zuhause selbst bleichen, stehen ihm Kunststoffschienen und Bleichmittel zur Verfügung. In mehreren Behandlungen wird diese Schiene, inklusive Bleichmittel, angelegt und mehrere Stunden getragen. Parallel sollte diese Methode der Zahnarzt überwachen.

In beiden Fällen ist eine Aufhellung der Zähne um ein bis zwei Stufen möglich. Mit den Jahren kann dieser Effekt durch Farbpartikel in der Nahrung wieder verblassen, das Bleaching müsste dann erneut durchgeführt werden. Da es sich bei der Zahnaufhellung nicht um einen notwendigen medizinischen Eingriff handelt, werden die Kosten für das Bleaching von den Krankenkassen nicht übernommen.

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